Der medikamentöse Trächtigkeitsabbruch kann theoretisch jederzeit durchgeführt werden – optimal ist er jedoch nach der ersten Woche der erfolgten Deckung. Ihrer Hündin werden zwei Injektionen im Abstand von 24 Stunden verabreicht. Nach vier Wochen wird eine Ultraschallkontrolle sicherstellen, dass keine Föten mehr vorhanden sind. Sind noch Föten da, ist eine weitere Injektion notwendig. Der einmalige medikamentöse Abbruch beeinträchtigt weder die Gesundheit noch die zukünftige Fortpflanzungsfähigkeit einer Zuchthündin.
Falls Sie auch in Zukunft nicht wollen, dass Ihre Hündin trächtig wird, raten wir zu einer Kastration. Der operative Eingriff sollte innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Deckung stattfinden.
Für genauere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne jederzeit telefonisch oder in der Ordination zur Verfügung.